Zwei Ebenen: das Unternehmen und die einzelne Wachperson
§ 34a der Gewerbeordnung regelt das Bewachungsgewerbe auf zwei Ebenen. Das Unternehmen braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Jede Wachperson, die es einsetzt, muss zuverlässig sein und eine bestimmte Qualifikation nachweisen. Die Einzelheiten stehen in der Bewachungsverordnung, kurz BewachV.
Für Auftraggeber ist diese Trennung wichtig. Eine gültige Erlaubnis des Unternehmens sagt noch nichts darüber, ob die Person, die morgen an Ihrem Tor steht, für ihre konkrete Aufgabe qualifiziert ist. Beides muss stimmen.
| Wer | Was das Gesetz verlangt | Nachweis |
|---|---|---|
| Gewerbetreibender oder Betriebsleitung | Erlaubnis, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Haftpflichtversicherung, Sachkundeprüfung | Erlaubnisbescheid der Behörde |
| Wachperson im Regelfall | Zuverlässigkeit und Unterrichtung | IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung, Eintrag im Bewacherregister |
| Wachperson in einer der fünf besonderen Tätigkeiten | Zuverlässigkeit und bestandene Sachkundeprüfung | IHK-Bescheinigung über die Sachkundeprüfung, Eintrag im Bewacherregister |
Die Unterrichtung: Grundvoraussetzung für jede Wachperson
Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, muss nach § 34a Absatz 1a GewO durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden ist. Das ist die Mindestanforderung, unabhängig vom Objekt.
Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden. Teilnehmer müssen ohne Fehlzeiten anwesend sein. Eine Prüfung im klassischen Sinn gibt es nicht, die IHK überzeugt sich aber mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen, dass der Stoff angekommen ist. Erst dann stellt sie die Bescheinigung aus. Behandelt werden diese Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch, etwa Besitz, Eigentum und Notwehr im zivilrechtlichen Sinn
- Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, besonders Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkulturelle Kompetenz
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Unterrichtung qualifiziert für die große Mehrheit der Aufgaben im Sicherheitsdienst: stationären Objektschutz, Empfang und Pforte, Baustellen, Leerstand und viele Veranstaltungsaufgaben ohne Leitungsfunktion.
Die Sachkundeprüfung: dieselben Themen, deutlich tiefer
Die Sachkundeprüfung behandelt dieselben Sachgebiete wie die Unterrichtung, verlangt aber deutlich mehr Wissen und endet mit einer echten Prüfung vor der IHK. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat. Einen bestimmten Lehrgang schreibt das Gesetz nicht vor, die meisten Bewerber bereiten sich aber in Kursen vor.
Die bestandene Sachkundeprüfung schließt die Unterrichtung ein. Wer sie hat, braucht keine zusätzliche Unterrichtungsbescheinigung. Bestimmte Berufsabschlüsse werden ebenfalls anerkannt, zum Beispiel die Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Welche Abschlüsse genau gelten, regelt die Bewachungsverordnung; im Zweifel gibt die IHK Auskunft.
Fünf Tätigkeiten verlangen die Sachkundeprüfung
Für fünf Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht. § 34a Absatz 1a Satz 2 GewO verlangt dort eine bestandene Sachkundeprüfung:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum sowie in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und anderen Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Der Gedanke dahinter: In diesen Situationen treffen Wachpersonen besonders häufig auf Menschen, die nicht freiwillig kontrolliert werden, und müssen unter Druck rechtlich sauber entscheiden. Bei Unterkünften und Großveranstaltungen betrifft die Pflicht nur die Leitung. Die übrigen Kräfte dort brauchen die Unterrichtung.
Abgrenzung im Alltag: wo die Grenze verläuft
Schwierig wird es selten bei Diskothek oder Ladendetektiv, sondern bei den Kontrollgängen. Entscheidend ist, ob der Bereich tatsächlich öffentlich zugänglich ist. Eine Einkaufspassage, ein Bahnhofsvorplatz oder ein frei zugängliches Parkhaus gehören dazu, auch wenn ein privater Eigentümer das Hausrecht hat. Ein umzäuntes Werksgelände oder ein Bürogebäude mit Zutrittskontrolle gehört nicht dazu.
Die Tabelle zeigt typische Fälle. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber bei der ersten Einordnung.
| Aufgabe | Typischer Ort | Erforderlich |
|---|---|---|
| Streife durch die Ladenstraße eines Einkaufszentrums | öffentlich zugänglicher Hausrechtsbereich | Sachkundeprüfung |
| Kontrollgänge auf einem abgeschlossenen Firmengelände | nicht öffentlich zugänglich | Unterrichtung |
| Empfang und Besucheranmeldung im Bürohaus | Zutritt nur nach Anmeldung | Unterrichtung |
| Detektiv im Verkaufsraum eines Supermarkts | Schutz vor Ladendieben | Sachkundeprüfung |
| Einlasskontrolle am Clubeingang | gastgewerbliche Diskothek | Sachkundeprüfung |
| Ordner am Stadtfest ohne Leitungsaufgabe | Veranstaltung | Unterrichtung |
| Leitung des Sicherheitsdienstes einer zugangsgeschützten Großveranstaltung | Veranstaltung mit Zugangskontrolle | Sachkundeprüfung |
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Objekt unter die erste Fallgruppe fällt, schreiben Sie lieber die Sachkunde aus. Die höhere Qualifikation ist in jedem Fall zulässig, die niedrigere im Grenzfall nicht.
Sonderfall Veranstaltung: wer leitet, braucht mehr
Bei Veranstaltungen gilt eine Zweiteilung, die Veranstalter häufig überrascht. Ordner, Einlasskräfte und Streifen auf dem Gelände brauchen die Unterrichtung. Wer den Sicherheitsdienst einer zugangsgeschützten Großveranstaltung leitet, braucht die Sachkundeprüfung. Zugangsgeschützt ist eine Veranstaltung, wenn der Zutritt kontrolliert wird, etwa über Tickets, Bändchen oder Einlassschleusen.
Was als groß gilt, beantwortet das Gesetz nicht mit einer festen Besucherzahl. Maßgeblich sind Art und Umfang der Veranstaltung und die Einschätzung der Genehmigungsbehörde. Für die Planung ist deshalb ein einfacher Grundsatz hilfreich: Die Einsatzleitung und ihre Vertretung sollten bei jeder kontrollierten Veranstaltung mit nennenswertem Publikum die Sachkunde haben. Damit bewegen Sie sich auch dann auf sicherem Boden, wenn die Behörde die Veranstaltung strenger einordnet.
Wie Sicherheitsdienst und Behörden bei der Vorbereitung zusammenarbeiten, beschreibt der Ratgeber zur Planung des Veranstaltungsschutzes.
Wer das Gewerbe führt, braucht die Sachkunde ohnehin
Gewerbetreibende und die mit der Leitung eines Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen müssen die Sachkundeprüfung nachweisen. Bei juristischen Personen kommt es auf die gesetzlichen Vertreter an, soweit sie die Bewachung verantworten.
Daneben prüft die Behörde, ob das Unternehmen in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Haftpflichtversicherung für Bewachungstätigkeiten nachweist. Erst wenn alles vorliegt, wird die Erlaubnis erteilt.
Zuverlässigkeit und Bewacherregister
Vor der Erlaubnis prüft die Behörde die Zuverlässigkeit. Dazu holt sie mindestens ein: eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Stellungnahme der Polizei zu sicherheitsrelevanten Erkenntnissen sowie eine Bewertung der Verfassungsschutzbehörde. Diese Prüfung wird regelmäßig wiederholt, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren.
Auch jede Wachperson wird überprüft, bevor sie eingesetzt werden darf. Der Weg dorthin führt über das Bewacherregister. Das Unternehmen meldet die Person an, die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Qualifikation. Jede Wachperson erhält eine Identifikationsnummer. Ohne abgeschlossene Prüfung ist ein Einsatz nicht zulässig.
Für Auftraggeber ist die Identifikationsnummer der einfachste Hebel. Lassen Sie sich vor dem ersten Dienst die Namen und Nummern der eingesetzten Kräfte nennen. Mehr dazu im Ratgeber zum Bewacherregister für Auftraggeber.
Was die Qualifikation nicht bedeutet
Weder Unterrichtung noch Sachkundeprüfung verleihen hoheitliche Befugnisse. Eine Wachperson darf nicht mehr als jeder andere Bürger auch, ergänzt um das Hausrecht, das ihr der Auftraggeber überträgt. Maßgeblich sind die sogenannten Jedermannsrechte: Notwehr und Nothilfe nach § 32 StGB, das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 StPO und die Besitzwehr nach §§ 859 und 860 BGB.
Auch Waffen sind kein Teil der Qualifikation. Wer im Dienst eine Schusswaffe tragen soll, braucht eine eigene waffenrechtliche Erlaubnis, die nur in eng begrenzten Fällen erteilt wird. Für die allermeisten Aufträge spielt das keine Rolle.
Wichtig für die Planung: Eine Bescheinigung beschreibt den Ausgangspunkt. Objektkenntnis, Erfahrung und Einweisung kommen hinzu. Eine frisch unterrichtete Kraft ohne Einweisung ist rechtlich einsetzbar, aber noch nicht eingearbeitet.
Typische Fehler bei der Beauftragung
- „Sicherheitspersonal nach § 34a“ ausschreiben, ohne zu sagen, ob Unterrichtung oder Sachkunde gemeint ist
- einen Detektiv oder eine Ladenstreife mit Unterrichtung akzeptieren, weil der Unterschied nicht bekannt ist
- bei einem Einkaufszentrum nur an den Haupteingang denken und die Streifengänge durch die Passage übersehen
- Vertretungskräfte nicht einbeziehen, sodass im Krankheitsfall eine Kraft mit geringerer Qualifikation einspringt
- die Erlaubnis des Unternehmens prüfen, die Nachweise der eingesetzten Personen aber nicht
- eigenes Hauspersonal mit Bewachungsaufgaben betrauen und dabei übersehen, dass für gewerbliche Bewachung im Auftrag Dritter andere Regeln gelten als für den eigenen Betrieb
- bei Nachunternehmern nicht nachfragen, ob deren Kräfte ebenfalls registriert sind und welche Qualifikation sie mitbringen
Die meisten dieser Fehler fallen erst auf, wenn etwas passiert ist. Eine kurze Prüfung vor dem ersten Einsatz kostet dagegen kaum Zeit.
Ein Beispiel aus dem Einzelhandel
Ein Lebensmittelmarkt in Hamburg möchte abends eine Kraft im Eingangsbereich, die Präsenz zeigt und Kunden anspricht, und an zwei Tagen pro Woche zusätzlich einen Detektiv im Verkaufsraum. Für die Präsenz am Eingang genügt die Unterrichtung, solange die Aufgabe nicht im Schutz vor Ladendieben besteht. Für den Detektiv ist die Sachkundeprüfung Pflicht.
In der Praxis ist die Grenze fließend, denn auch die Kraft am Eingang wird auf Diebstähle reagieren. Wer Klarheit will, beauftragt für beide Rollen Personal mit Sachkunde oder beschreibt die Aufgabe am Eingang so eng, dass sie sich vom Ladendiebstahlschutz deutlich unterscheidet. Wie ein solcher Einsatz aufgebaut sein kann, zeigt die Seite zum Diebstahlschutz.
Vom Bewerber bis zum ersten Dienst: der Ablauf
Wer verstehen will, warum eine neue Kraft nicht von heute auf morgen eingesetzt werden kann, sollte die Schritte kennen, die vorher erledigt sein müssen. Sie laufen bei jedem seriösen Bewachungsunternehmen ähnlich ab:
- Qualifikation klären: Hat die Person bereits eine Unterrichtung, eine Sachkundeprüfung oder einen anerkannten Abschluss? Sonst folgt zuerst der Lehrgang bzw. die Prüfung bei der IHK.
- Anmeldung im Bewacherregister: Das Unternehmen meldet die Person mit ihren Nachweisen an. Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit über die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte.
- Freigabe abwarten: Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist, darf die Person als Wachperson arbeiten. Die Dauer hängt von der Behörde und den eingeholten Stellungnahmen ab.
- Einweisung ins Objekt: Dienstanweisung, Ortskunde, Ansprechpartner, Alarmwege. Dieser Schritt steht in keinem Gesetz so ausführlich, entscheidet aber über die Qualität im Alltag.
- Benennung beim Auftraggeber: Name und Identifikationsnummer gehen vor dem ersten Dienst an den Kunden, wenn das vereinbart ist.
Planen Sie deshalb bei einem neuen Auftrag oder einer Aufstockung Vorlauf ein. Ein Dienstleister, der Kräfte mit fertiger Registrierung im Bestand hat, kann schneller reagieren als einer, der erst neu einstellen muss.
Über das Pflichtmaß hinaus: Abschlüsse im Sicherheitsgewerbe
Unterrichtung und Sachkundeprüfung sind gesetzliche Mindestnachweise. Darüber gibt es geregelte Berufsabschlüsse, die für anspruchsvolle Aufgaben zunehmend gefragt sind. Wer in einer Ausschreibung mehr verlangt als das Gesetz, sollte wissen, welche Stufen es gibt.
| Nachweis | Art | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Unterrichtung nach § 34a | gesetzlicher Mindestnachweis | Objekt, Empfang, Baustelle, Ordnerdienst |
| Sachkundeprüfung nach § 34a | gesetzliche Prüfung vor der IHK | die fünf besonderen Tätigkeiten, Schichtleitung |
| Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft | IHK-Fortbildungsprüfung | verantwortliche Posten, Werkschutz, Leitstelle |
| Servicekraft für Schutz und Sicherheit | zweijährige duale Ausbildung | breite Einsatzfähigkeit im Objekt- und Veranstaltungsdienst |
| Fachkraft für Schutz und Sicherheit | dreijährige duale Ausbildung | Einsatzleitung, Konzeptarbeit, sensible Objekte |
| Meister für Schutz und Sicherheit | IHK-Fortbildung auf Meisterebene | Führung von Bereichen und Niederlassungen |
Für die Wertung zählt nicht der höchste Abschluss, sondern der passende. Verlangen Sie höhere Qualifikationen dort, wo die Aufgabe es rechtfertigt, etwa für Schichtführung oder Konzeptverantwortung, und nicht pauschal für jede Position.
Was ein Auftraggeber konkret verlangen kann
- die Bewachungserlaubnis des Unternehmens nach § 34a GewO
- die Bewacherregister-Identifikationsnummer jeder eingesetzten Kraft, vor dem ersten Einsatz
- je nach Tätigkeit die IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung oder über die Sachkundeprüfung
- bei Ladendetektiven und Kontrollgängen im öffentlichen Raum ausdrücklich die Sachkunde
- die Zusage, dass Vertretungskräfte dieselbe Qualifikation haben wie die Stammbesetzung
- eine Benennung neuer Kräfte vor ihrem ersten Einsatz in Ihrem Objekt
Staffsec besitzt die Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO und setzt Kräfte mit Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung ein, die über das Bewacherregister überprüft sind. Als anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Schleswig-Holstein bildet das Unternehmen zudem selbst aus.


